1. Allgemeine Datenschutzprinzipien Die TVS Personalservice GmbH Deutschland hat sich zur Aufgabe gemacht, die Vertraulichkeit personenbezogener und besonders schutzwürdiger Daten von Mitarbeitern, Bewerbern, Dienstleistern, Kunden und Vertragspartnern zu wahren. Daher ist für uns die Beachtung gesetzlicher Vorschriften bei der Verwendung personenbezogener Daten durch moderne Informations- und Kommunikationstechnologien eine Selbstverständlichkeit. Beim Besuch unserer Website werden keine persönlichen Daten aufgezeichnet. Unsere Serverlogs erfassen lediglich die zur Verbindungsaufnahme erforderlichen Informationen wie: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain. Zusätzlich werden die IP-Adressen der anfragenden Rechner protokolliert. Diese Daten werden ausschließlich statistisch ausgewertet, um die technische und inhaltliche Qualität unseres Internetauftritts zu optimieren. Personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn Sie diese Angaben freiwillig, etwa im Rahmen einer Anfrage, Registrierung oder Anzeigenschaltung machen und Sie dort der Speicherung ausdrücklich zustimmen. Wir verkaufen oder vermieten keine personenbezogenen Daten an Dritte. Das Lesen und Weiterverarbeiten Ihrer Daten unterliegt einerseits einem strengen internen Reglement und erfolgt andererseits ausschließlich zu dem Zweck, für den Sie uns diese Daten überlassen haben. Datenschutzerklärungen Der Bewerber erklärt hiermit ausdrücklich seine Einwilligung, dass TVS Personalservice GmbH seine personenbezogenen Daten und sonstigen Angaben in die Datenbank aufnimmt und zu den nachfolgend genannten Zwecken verwenden darf. 1. TVS Personalservice GmbH verarbeitet die personenbezogenen Daten des Bewerbers nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AüG). TVS Personalservice GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Bewerbers hiernach insbesondere soweit dies für die Begründung und Ausgestaltung des Bewerbungsverhältnisses sowie die Vermittlung der Tätigkeit des Bewerbers bei Kundenunternehmen erforderlich ist. TVS Personalservice GmbH wird die Daten nach den gesetzlichen Vorschriften auch nach Beendigung des Bewerbungsverhältnisses aufbewahren. TVS Personalservice GmbH wird die Daten außerdem an die Aufsichtsbehörde übermitteln, soweit dies nach § 8 AÜG erforderlich ist. 2. Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten des Bewerbers erfolgt an Kunden von TVS Personalservice GmbH, soweit dies zur Vermittlung von Tätigkeiten für den Bewerber erforderlich ist. Die Erforderlichkeit richtet sich nach dem gemeinsam abgestimmten Tätigkeits- und Kompetenzprofil des Bewerbers, soweit eine Vermittlung bei einem Kunden von TVS Personalservice GmbH als möglich erscheint. Sollte der Bewerber eine Einschränkung des Vermittlungskreises wünschen, hat er TVS Personalservice GmbH hierüber schriftlich zu informieren. 3. Nimmt der Bewerber im Rahmen seiner Tätigkeit für TVS Personalservice GmbH an Fördermaßnahmen und/oder Arbeitsmarktprojekten der Bundesagentur für Arbeit („Bundesagentur“), der Arbeitsgemeinschaften (ARGE) oderder Optionskommunen teil oder nimmt Leistungen dieser Institutionen in Anspruch (zusammenfassend „Arbeitsmarktprojekte“), ist TVS Personalservice GmbH nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG zur Übermittlung personenbezogener Daten an diese Institutionen und Dritte berechtigt, soweit dies der Zweck der Arbeitsmarktprojekte erfordert und/oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Wünscht der Bewerber die Teilnahme an den Arbeitsmarktprojekten mit Unterstützung durch TVS Personalservice GmbH, erklärt er mit diesem Wunsch vorsorglich seine Einwilligung zu der vorbeschriebenen Datenübermittlung an die jeweilige Institution und erklärt jede Datenübermittlung als erforderlich, die dem Zweck des Arbeitsmarktprojektes angemessen dient. 4. Wünscht der Bewerber die Teilnahme an betrieblichen Qualifizierungsprojekten, ist TVS Personalservice GmbH nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG berechtigt, die hierzu erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern und mit den Partner der Qualifizierungsprojekte (Schulungsunternehmen, teilnehmende Kunden und Auftraggeber sowie der zuständigen Industrie- und Handelskammer) auszutauschen. 5. TVS Personalservice GmbH ist außerdem nach § 28 Abs. 3 Nr. 4 BDSG berechtigt, die Daten an eine Forschungseinrichtung zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung zu übermitteln, soweit das wissenschaftliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens das Interesse des Betroffenen, die Daten nicht zu übermitteln, überwiegt und der Zweck der Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erreicht werden kann. Stand 11.11.2011
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